Informationen im Überblick

Hier findest du schon vorab wichtige Informationen in einer Kurzbeschreibung. 

Bitte lese dir auch die Mietbedingungen sorgfältig durch. Da erfährst du weitere, wichtige Infos. Du findest keine Antwort innerhalb unserer Webseite? Unsere Kolleginnen und Kollegen erreichst du auch über die Rufnummer 0228 60 99 99 oder Mail mobility_at_rkg.de

WICHTIG: Sollte bei deinem Mietwagen die Meldung AdBlue nachfüllen erscheinen, ist der Aufforderung nachzukommen. Fehlendes AdBlue kann zu Motorschäden führen. Sollten Meldungen dieser Art ignoriert werden, kann dies dazu führen, dass du in die Haftung genommen wirst.

Mit welchem Kraftstoff du dein Auto befüllen musst, findest du an unterschiedlichen Stellen, z.B. oft in Tankdeckeln, auf deinem Schlüsselanhänger, auf dem Fahrzeugschein und auf dem Aufkleber, der sich in der Regel auf dem Handschuhfach befindet. Deshalb bitten wir auch den Aufkleber NICHT aus dem Fahrzeug zu entfernen. Wenn du dir dann immer noch unsicher bist, kannst du uns auch gerne kontaktieren.

Rauchen ist grundsätzlich in allen unseren Fahrzeugen verboten. Solltest du entgegen des Verbotes doch im Fahrzeug rauchen, werden wir dir die Reinigung des Fahrzeuges mit einer Ozonbehandlung in Rechnung stellen. 

DON´T DRINK AND DRIVE Das Fahren unserer Mietwagen unter Alkoholeinfluss ist strengstens untersagt. So schützt du dich, deine Mitfahrer und alle anderen Verkehrsteilnehmer. 

Viele Fahrten führen auch mal zum Sommerurlaub oder bei Geschäftsreisen ins Ausland. Leider sind einige Grenzübertritte eingeschränkt oder untersagt. 

Eine Auflistung der Länder, bei denen die Ein- oder Durchreise möglich bzw. nicht erlaubt ist, können vor Reservierung bei uns telefonisch erfragt werden. Darüber hinaus sind Auslandsfahrten grundsätzlich gebührenpflichtig und bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch unsere Station. 

Es können Schutz und Haftungsbeschränkungen verfallen, wenn diese Regelungen nicht eingehalten werden. 

Der Fahrzeugschein bleibt immer im Fahrzeug. Er befindet sich im Handschuhfach in deiner schwarzen Fahrzeugmappe. Bitte entferne nicht den Fahrzeugschein und stecke ihn in deine Geldbörse. Verloren gegangene Fahrzeugscheine kosten Gebühren, die wir dann in Rechnung stellen müssten. 

Du benötigst auf alle Fälle einen gültigen Führerschein. Bei manchen Fahrzeuge muss dieser bereits einige Jahre gültig sein. Bei kleinen Gruppen mindestens 1 Jahr. 

Solltest Du mit einem Führerschein, der nicht in der EU ausgestellt wurde, bei uns ein Fahrzeug anmieten, wird ein internationaler Führerschein benötigt.

Seit Oktober sind wir mit dem Hersteller Genesis on Tour und freuen uns neue Partner an der Seite zu haben. Du kannst das neue Familienmitglied ab sofort ganz einfach online buchen. 

Auch wir müssen uns absichern. Deshalb belasten wir eure Kreditkarte bei Anmietung mit Kaution und Miete. Bei Rückgabe des Mietwagens wird dir der Betrag wieder auf die Kreditkarte gutgeschrieben. 

Mit welchem Kraftstoff du dein Auto befüllen musst, findest du an unterschiedlichen Stellen, z.B. oft in Tankdeckeln, auf deinem Schlüsselanhänger, auf dem Fahrzeugschein und auf dem Aufkleber, der sich in der Regel auf dem Handschuhfach befindet. Deshalb bitten wir auch den Aufkleber NICHT aus dem Fahrzeug zu entfernen. Wenn du dir dann immer noch unsicher bist, kannst du uns auch gerne kontaktieren. 

WICHTIG: Sollte bei deinem Mietwagen die Meldung AdBlue nachfüllen erscheinen, ist der Aufforderung nachzukommen. Fehlendes AdBlue kann zu Motorschäden führen. Sollten Meldung dieser Art ignoriert werden, kann dies dazu führen, dass du in die Haftung genommen wirst.

Da zu unserer Gruppe auch ein großes Truck Center gehört, können wir für unterschiedliche Transportbedürfnisse LKW (z.B. Kühltransporter, Sattelschlepper etc.) vermieten. 

Spezielle LKW bedürfen allerdings auch einer genauen Beratung. Deshalb findest du diese nicht in unserem Onlinetool. Hier ist eine schriftliche Anfrage notwendig. 

Die Zahlung einer Maut wird durch die jeweiligen Behörden an uns weitergeleitet und dir in Rechnung gestellt. Bitte beachte, dass Mautgebühren bei Auslandsfahrten auch nachträglich in Rechnung gestellt werden können, wenn du bereits dein Fahrzeug wieder abgegeben hast. Das liegt an der durchaus längeren Bearbeitungszeit im jeweiligen Land. 

Bitte beachte, dass es sich hier je nach Modell um ca. - Maße handelt. Du findest die Maße auch bei den jeweiligen Transportergruppen im Onlinemodul. 

Da zu unserer Gruppe auch ein großes Truck Center gehört, können wir für unterschiedliche Transportbedürfnisse LKW (z.B. Kühltransporter, Sattelschlepper etc.) vermieten. 

Spezielle LKW bedürfen allerdings auch einer genauen Beratung. Deshalb findest du diese nicht in unserem Onlinetool. Hier ist eine schriftliche Anfrage notwendig. 


Maße (können je nach Modell abweichen und sind ca.-Maße)
Länge Innen: 3.540 mm
Breite: 1.740 / 1.317 mm (zwischen den Radkästen)
Höhe: 1.900 mm
Hecktür: Öffnungsbreite 1.530 mm / Öffnungshöhe 1.800 mm
Seitentür: Öffnungsbreite 1.260 mm / Öffnungshöhe 1.800 mm
Ladevolumen: ca. 12 m3


Maße (können je nach Modell abweichen und sind ca.-Maße)
Außenlänge: 4.400 mm
Innenlänge: 4.370 mm
Außenbreite: 2.150 mm
Seitenwandstärke: 14 mm
Vorderwandstärke: 14 mm
Innenbreite: 2.110 mm, zwischen den Ladesicherungsschienen 2.070 mm
Innenhöhe: 2.100 mm
Heckraumöffnung 2.030 mm breit x 2.040 mm hoch


Maße (können je nach Modell abweichen und sind ca.-Maße)
Außenlänge: 6.095 mm
Innenlänge: 6.080 mm
Außenbreite: 2.550 mm
Innenbreite: 2.500 mm, zwischen den Ladesicherungsschienen 2.475 mm
Innenhöhe: 2.400 mm
Heckrahmenöffnung 2.450 mm breit x 2.360 mm hoch

Mehrkilometer kannst du direkt online einbuchen oder du rechnest bei Rückgabe des Mietwagens ab. Die Kosten pro Mehrkilometer siehst du vor Buchung bei der gewünschten Fahrzeuggruppe. 

Für unsere Mietwagenflotte gelten unterschiedliche Vorgaben des Mindestalters. Diese Informationen findest du auch bei den jeweiligen Fahrzeuggruppen. 

Auch ein Zweitfahrer muss das erforderliche Mindestalter einhalten. 

  • Fahrzeuggruppe AF I mindestens 18 Jahre
  • Fahrzeuggruppe AE I mindestens 18 Jahre
  • Fahrzeuggruppe A I mindestens 18 Jahre
  • Fahrzeuggruppe ASUV I mindestens 18 Jahre
  • Fahrzeuggruppe AKOM I mindestens 18 Jahre
  • Fahrzeuggruppe ACOU I mindestens 18 Jahre
  • Fahrzeuggruppe B I mindestens 18 Jahre
  • Fahrzeuggruppe BSUV I mindestens 21 Jahre
  • Fahrzeuggruppe C I mindestens 21 Jahre
  • Fahrzeuggruppe CSUV I mindestens 21 Jahre
  • Fahrzeuggruppe CCOU I mindestens 21 Jahre
  • Fahrzeuggruppe CKOM I mindestens 21 Jahre
  • Fahrzeuggruppe CAMG I mindestens 21 Jahre
  • Fahrzeuggruppe CCAB I mindestens 25 Jahre
  • Fahrzeuggruppe D9 I mindestens 21 Jahre
  • Fahrzeuggruppe G6ESUV I mindestens 21 Jahre
  • Fahrzeuggruppe G7KOM I mindestens 21 Jahre
  • Fahrzeuggruppe G8E I mindestens 21 Jahre
  • Fahrzeuggruppe EE I mindestens 21 Jahre
  • Fahrzeuggruppe ESUV I mindestens 25 Jahre
  • Fahrzeuggruppe ECOU I mindestens 25 Jahre
  • Fahrzeuggruppe S I mindestens 25 Jahre
  • Fahrzeuggruppe V8 I mindestens 21 Jahre
  • Fahrzeuggruppe VKURZ I mindestens 21 Jahre
  • Fahrzeuggruppe VL I mindestens 21 Jahre
  • Fahrzeuggruppe VXL I mindestens 21 Jahre
  • Fahrzeuggruppe AVT-4 I mindestens 21 Jahre
  • Fahrzeuggruppe AVT-5 I mindestens 21 Jahre
  • Fahrzeuggruppe AVT-7 I mindestens 21 Jahre
  • Fahrzeuggruppe L-1 I mindestens 21 Jahre
  • Fahrzeuggruppe L-2 I mindestens 25 Jahre
  • Fahrzeuggruppe SZM (Sattelzugmaschine) I auf Anfrage

Du kannst deinen Mietwagen Montag - Freitag von 07:00 Uhr - 16:00 Uhr abholen. 

Ab 16:00 Uhr ist eine Rückgabe jederzeit über unseren Nachttresor möglich. 

Falsch geparkt oder den Blitzer übersehen. Kann passieren, ist jedoch ein großer Verwaltungsaufwand. 

Sollte der Bescheid einer Ordnungswidrigkeit an uns durch die jeweilige Behörde zugeschickt werden, wird dieser zur direkten Bezahlung an dich weitergeleitet. Du zahlst direkt an die jeweiligen Ämter. Ist es mit einem Bußgeld nicht mehr getan, sind wir zur Auskunft über den Mieter gegenüber der Polizei bzw. der zuständigen Ämter verpflichtet. 

Für den Aufwand der behördlichen Kommunikation und der Kontrolle berechnen wir ein Bearbeitungsentgelt von 19,90€ pro Ordnungswidrigkeit, welches an uns zu begleichen ist. 

Zur Abholung des Mietwagens möchten wir bitte einen gültigen Personalausweis oder Reisepass sehen. 

Für Nicht-EU-Bürger gilt folgende Regel: Zeige bitte deinen eigenen Führerschein und den internationalen Führerschein vor. Da wir eine Fahrerlaubnis von mindestens 1 Jahr voraussetzen, gilt dies natürlich auch für alle Nicht-EU-Bürger gleichermaßen. 

Unsere Aktionen und Angebote findest du auf der Startseite unserer Webseite, immer aktuell im Newsletter und hier.

Panne oder Unfall

Bitte kontaktiere deine Station, wenn es Probleme mit deinem Fahrzeug gibt, egal ob eine Panne oder Warnsignale dich an deiner Weiterfahrt hindert. Wir entscheiden dann, ob dein Fahrzeug repariert werden kann, eventuell bei einer Werkstatt in deiner Nähe oder ob wir dir ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung stellen. 

Bei Fahrzeugen des Herstellers Genesis hast du in deinem Fahrzeug (schwarze Fahrzeugmappe im Handschuhfach) die Telefonnummer des Road Assistance. Die Damen und Herren helfen dir im Pannenfall und organisieren dir eventuell auch den ADAC. Die Nummer lautet: 0800 - 72 44 19 0. Bei Anrufen aus Mobilfunknetzen oder dem Ausland können zusätzliche Gebühren anfallen. 

Bei Unfällen gilt grundsätzlich, dass die Polizei gerufen und ein polizeilicher Unfallbericht aufgenommen wird. Zur Bearbeitung muss dieser an uns versendet werden. Du findest die Mailadresse auf unserem Aufkleber, der an dem Handschuhfach deines Mietwagens befestigt ist und auf dem Schlüsselanhänger.

Diese Regel ist unbedingt einzuhalten, da du sonst gegen die Mietbedingungen verstoßen würdest.

....Auszug aus den Mietbedingungen zum Thema Schäden

..."Der Mieter hat nach einem Unfall, Brand, Diebstahl, Wild- oder sonstigen Schäden sofort die Polizei zu verständigen und hinzuzuziehen; insbesondere den Schaden bei telefonischer Unerreichbarkeit der Polizei an der nächstgelegenen Polizeistation zu melden. Dies gilt auch dann, wenn das Mietfahrzeug gering beschädigt wurde, und auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.

Bei jeglicher Beschädigung des Fahrzeugs während der Mietzeit ist der Mieter verpflichtet, die Vermieterin unverzüglich über alle Einzelheiten des Ereignisses, das zur Beschädigung des Fahrzeugs geführt hat, zu unterrichten. Daneben ist ein schriftlicher Unfallbericht inklusive einer Skizze zu fertigen und der Vermieterin zeitnah (spätestens 2 Tage nach dem Ereignis) zu überlassen. Der Unfallbericht muss insbesondere Ort, Tag und Uhrzeit des Unfalles, Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen, sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten.

Der Mieter oder Fahrer haben alle Maßnahmen zu ergreifen, die der Aufklärung des Schadenereignisses dienlich und förderlich sind. Dies umfasst insbesondere, dass sie die Fragen der Vermieterin zu den Umständen des Schadensereignisses wahrheitsgemäß und vollständig beantworten müssen und den Unfallort nicht verlassen dürfen, bevor die erforderlichen und insbesondere für die Vermieterin zur Beurteilung des Schadensgeschehens bedeutsamen Feststellungen getroffen werden konnten bzw. ohne es der Vermieterin zu ermöglichen diese zu treffen4. Bei Rückgabe des Mietfahrzeuges hat der Mieter ohne Aufforderung alle Schäden, Betriebsstörungen und Unfallschäden, die während der Mietzeit aufgetreten sind, der Vermieterin anzugeben, selbst dann, wenn sie in der Zwischenzeit behoben worden sind.

...

Der Mieter haftet bei Fahrzeugschäden, Fahrzeugverlust und Mietvertragsverletzungen nach den gesetzlichen Haftungsregeln. Insbesondere hat der Mieter das Fahrzeug in dem Zustand zurückzugeben, in dem er es übernommen hat.

Der Mieter kann für sich und seine Fahrer vertraglich die Haftung aus Unfällen für Schäden nach den Grundsätzen einer Vollkaskoversicherung durch Zahlung eines besonderen Entgeltes reduzieren. Die Haftungsfreistellung muss bereits bei Abschluss des Mietvertrages vereinbart und durch Unterschrift der Vermieterin bestätigt sein. In diesem Fall haften der Mieter sowie die in den Schutzbereich der vertraglichen Haftungsfreistellung einbezogenen Fahrer für Schäden bis zu einem Betrag in Höhe des vereinbarten Selbstbehalts. Die mündliche oder telefonische Vereinbarung einer Haftungsreduzierung ist ausdrücklich ausgeschlossen, ebenso deren rückwirkende Vereinbarung. Mitarbeiter der Vermieterin und der mit ihr verbundenen Unternehmen sind insoweit zur Entgegennahme und Abgabe von Erklärungen nicht bevollmächtigt.

WICHTIG! Ein Anspruch auf eine vertragliche Haftungsfreistellung besteht nicht, wenn der Schaden vorsätzlich herbeigeführt wurde, sowie bei Schäden an Koffer- und anderen Aufbauten, allen Beschädigungen im Fahrzeuginnenraum und bei nicht gemeldeten Schadenfällen. Wurde der Schaden grob fahrlässig herbeigeführt, ist die Vermieterin berechtigt, ihre Leistungsverpflichtung zur Haftungsfreistellung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnisses zu kürzen. Ein Anspruch auf eine vertragliche Haftungsbefreiung besteht des Weiteren nicht, wenn eine vom Mieter bzw. Fahrer zu erfüllende Obliegenheit, insbesondere nach lit. III, IV., VI., VII., VIII., X. dieser Mietvertragsbedingungen, vorsätzlich verletzt wurde. Für den Fall einer grobfahrlässigen Verletzung einer vom Mieter bzw. Fahrer zu erfüllenden Obliegenheit ist die Vermieterin berechtigt, ihre Leistung zur Haftungsfreistellung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnisses zu kürzen. Abweichend von den Bestimmungen der beiden vorangegangenen Sätze ist die Vermieterin zur Haftungsfreistellung verpflichtet, soweit die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt des Haftungsfreistellungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der Haftungsfreistellungspflicht der Vermieterin ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn die Obliegenheit arglistig verletzt wurde. Die vertragliche Haftungsfreistellung gilt nur für den Mietvertragszeitraum. Die Selbstbeteiligung pro Schadensfall, die der Mieter zu tragen hat, richtet sich nach den zum Zeitpunkt der Anmietung gültigen, ausliegenden Preislisten.

Der Mieter haftet unbeschränkt für sämtliche Verstöße gegen Verkehrs- und Ordnungsvorschriften und sonstige gesetzliche Bestimmun-gen sowie für sämtliche Besitzstörungen, die er oder Dritte, denen der Mieter das Fahrzeug überlässt, verursachen. Der Mieter stellt die Vermieterin von sämtlichen Buß- und Verwarnungsgeldern, Gebühren und sonstigen Kosten frei, die Behörden oder sonstige Stellen anlässlich solcher Verstöße von der Vermieterin erheben. Als Ausgleich für den Verwaltungsaufwand, der der Vermieterin für die Bearbeitung von Anfragen entsteht, die Verfolgungsbehörden oder sonstige Dritte zur Ermittlung von während der Mietzeit begangener Ordnungswidrig-keiten, Straftaten oder Störungen an die Vermieterin richten, erhält diese vom Mieter für jede derartige Anfrage eine entsprechende Aufwandspauschale, es sei denn der Mieter weist nach, dass der Vermieterin ein geringerer Aufwand und/oder Schaden entstanden ist. Zur Einlegung von Rechtsmitteln ist die Vermieterin nicht verpflichtet. Der Vermieterin ist es unbenommen einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.

Brems-, Betriebs-, und reine Bruchschäden sind keine Unfallschäden, dies gilt insbesondere für Schäden, die auf ein Verrutschen der Ladung zurückzuführen sind.

Für die Bearbeitung eines Schadens hat der Mieter, soweit er für den Schaden, und sei es nur im Rahmen einer vereinbarten Haftungsreduzierung einzutreten hat, eine zusätzliche Bearbeitungspauschale zu zahlen. Der Mieter kann einen geringeren Schaden nachweisen"....Auszug Ende

Fahrzeugschlüssel zu verlieren kann sehr teuer werden und ist nicht über die CDW abgedeckt. Die Erstellung eines Ersatzschlüssels kann je nach Fahrzeugmodell bis zu € 600,00 € kosten. Bitte bewahren deshalb deinen Autoschlüssel immer gut auf und übergebe ihn keiner fremden Person. 

Eine Selbstbeteiligung ist dein finanzieller Aufwand, der im Falle einer Beschädigung des Mietwagens etc. von dir zu zahlen ist. Wie hoch der jeweilige Selbstbehalt ist hängt von dem Fahrzeug ab, was du angemietet hast. Jede Fahrzeuggruppe kann unterschiedliche Selbstbehalte im Schadensfalle aufweisen. Weiterhin kannst du die Kosten des Selbstbehaltes durch den Abschluss einer CDW-Versicherung (Reduzierung des Selbstkostenanteiles) verringern. 

Bitte beachte in den Mietbedingungen auch den Paragraphen über grobe Fahrlässigkeit. 

Bei Anmietung deines Mietwagens hast du dich verpflichtet einen Schaden/Unfall innerhalb von 24 Stunden nach Eintritt schriftlich an uns zu melden. Schicke sämtliche vorhandenen Dokumentationen an schadensmanagement_at_rkg.de

Bitte beachte, dass bei Nichtinformation im schlimmsten Falle kein Versicherungsschutz besteht und die Haftung voll übernommen werden muss. 

Bei uns in den Mietwagen gilt immer die Benutzung der Sicherheitsgurte. Bitte vergewissere dich auch, dass andere Insassen geschützt und Kindersitze korrekt angebracht sind. 

Solltest du im Ausland unterwegs sein, kann es durchaus vorkommen, dass für das jeweilige Land staatliche Gebühren oder Steuern erhoben werden. Diese sind nicht im Mietpreis inkludiert. Bitte erkundige dich vor Einreise nach den jeweiligen Kosten. 

Unsere Station befindet sich in Bonn. 

Die Kontaktdaten inkl. Rufnummern findest Du auf der Startseite dieser Webseite. Mietwagen, die du online buchen möchtest, stehen für dich an der Hauptfiliale in der Bornheimer Str. 200 zur Abholung bereit. 

Im Umkreis von 25 km von Bonn bieten wir einen Zustell-und Abholservice an. Pro gefahrenen Kilometer wird 2,00 € in Rechnung gestellt. Weitere Strecken sind auf Anfrage möglich. Bitte kontaktiere unsere Station.  

Bei uns können alle Fahrzeuge bis 24 Stunden vor Mietbeginn kostenlos storniert werden. 

Allerdings ist eine Rückerstattung der Zustellungs- und Abholungsentgelte nicht möglich, sollte das Fahrzeug bereits ausgeliefert sein. 

Du bekommst deinen Mietwagen mit einem vollen Tank. Somit sollte der Mietwagen mit der gleichen Menge wieder der Station übergeben werden. Die Tankfüllung wird zusammen mit den gefahrenen Kilometer bei Rückgabe geprüft und notiert. 

Sollte das Fahrzeug nicht den gewünschten Tankzustand aufweisen, wird der Wagen von einem unserer Assistenten wieder mit Kraftstoff aufgefüllt. Die Differenz inkl. einer Servicepauschale wird dir dann nachträglich in Rechnung gestellt. 

Deine Planung läuft nicht so wie gewollt? Kein Problem. Umbuchungen können telefonisch bei der jeweiligen Vermietstation erfolgen. 

Für die Abholung deines Mietwagens benötigen wir folgende Unterlagen

  1. gültiger Führerschein
  2. gültiger Führerschein des 2. Fahrers, falls gebucht
  3. gültiger Personalausweis oder Reisepass
  4. gültiger Personalausweis des 2. Fahrers, falls gebucht
  5. Kreditkarte

Für Nicht-EU-Bürger gilt folgende Regel: Zeige bitte deinen eigenen Führerschein und den internationalen Führerschein vor. Da wir eine Fahrerlaubnis von mindestens 1 Jahr voraussetzen, gilt dies natürlich auch für alle Nicht-EU-Bürger gleichermaßen

Dein Mietwagen bekommst du persönlich durch fachkundiges Personal übergeben. Wir nehmen uns auch sehr gerne die Zeit dir den Mietwagen und dessen Funktionen zu erklären. 

Zusammen kontrollieren wir das Fahrzeug auf eventuelle Beschädigungen, die wir per Foto festhalten und auf deinem Übergabeprotokoll vermerken. Mit deiner Unterschrift bestätigst du die Informationen auf dem Protokoll. Für deine Unterlagen bekommst du selbstverständlich eine Kopie per Mail zugesandt. 

Bei Rückgabe des Mietwagens wird ebenfalls ein digitales Protokoll erstellt, in dem auch Fotos als Nachweis erfasst werden. Durch den Abgleich mit dem vorherigen Protokoll findet auch ein Abgleich des Fahrzeugzustandes und der Kilometerangabe statt. 

Neuschäden müssen lt. AGB bei der Rückgabe angegeben werden. 

Bitte lese dir auch die Mietbedingungen und die Rubrik Schäden sorgfältig durch.  

Für uns ist ein Mietwagen nicht nur ein Mietwagen, Kunde nicht gleich Kunde und Vermietungen nicht nur ein Business. Alle Kollegen im Team teilen die Leidenschaft für Autos und die Arbeit bei der RKG Mobility - unabhängig an welchem Standort oder in welcher Abteilung. 

Vielseitig aufgestellt vereinen wir unter einem Dach die komplette Bandbreite an Mietwagenmöglichkeiten und Dienstleistungen und sind so in der Lage gegenüber anderen großen Mitbewerbern auch oft auf individuelle Kundenwünsche eingehen zu können.

Bei uns erwartet euch eine der modernsten Flotten und optimale und transparente Abläufe bei Buchung, Übernahme und Rückgabe des Mietwagens.

Mit Sitz in der Bornheimer Str. 200 in Bonn gehören wir als 100%ige Tochter zur RKG Rheinische Kraftwagen Gesellschaft mbH & Co. KG, die sich seit 1928 der Leidenschaft für das Automobil verschrieben hat. 

Wir sind euer Garant für kurz-und langfristige Mobilitätslösungen nach eurem Bedarf. 

Du zahlst deinen Mietwagen erst, wenn du das Fahrzeug in Empfang nimmst. Wir akzeptieren Kreditkarten wie Mastercard, Visa, American Express und EC-Karte. Wir akzeptieren keine Prepaidkarten, weder wiederaufladbare Karten noch virtuelle Debit-/Kreditkarten. Bei höherwertigen Fahrzeugen, zum Beispiel aus der Mercedes-Benz AMG-Reihe, sind bis zu 2 Kreditkarten mit ausreichender Deckung nötig. 

Die Kaution wird der jeweiligen Karte belastet und bei Rückgabe auch deiner Karte wieder gutgeschrieben. 

Die Kreditkarte muss vom Hauptfahrer des Mietwagens sein. 

Bei allen Mieten ist der Eintrag eines 2. Fahrers natürlich möglich. Diese Zusatzleistung ist gebührenpflichtig. Bitte beachte, dass auch der Zweitfahrer alle nötigen Dokumente wie Führerschein etc. als Nachweis vorlegen muss und auch er die genauen Mietbedingungen und das Mindestalter für die jeweilige Kategorie einzuhalten hat. 

Im Gegensatz zu anderen Vermietern stehen wir auf eine einfache Preisstruktur und preisliche Transparenz. Deshalb haben wir nur wenige Zusatzleistungen.

Während der Buchung findest du alle möglichen Zusatzleistungen wie z.B. Auslandsfahrten oder Zusatzfahrer, die du dann bequem optional buchen kannst. Solltest du bei der Onlinebuchung eine Zusatzleistung vergessen haben, kann sie an der Station selbstverständlich nachträglich eingepflegt werden. 

Wir bieten die Leistung eines Zustell-und Abholservice im Umkreis von 25 km um Bonn an. Pro gefahrenen Kilometer wird 2,00 € in Rechnung gestellt. Weitere Strecken sind auf Anfrage möglich. Bitte kontaktiere unsere Station.